Bauschutt
nach AVV 170101, 170103, 170107
Das darf rein:
ausschließlich Materialien wie
- Mauerwerk
- Estrich ohne Anhaftung
- Ziegelsteine
- Straßenaufbruch
- reiner Betonabbruch
- Fliesen/ Keramik (Waschbecken/Toilettenschüssel)
- Dachziegel
- Mörtel- oder Putzreste
- Glasbausteine
max. Kantenlänge: 55 cm
Das darf NICHT rein:
- Holz
- Folien
- Tapeten oder Tapetenanhaftungen
- Kabel
- PVC-Rohre
- Isolier- und Dämmstoffe
- Gips- und Gipskartonplatten
- Dachpappe oder Dachpappenanhaftungen
- Metalle
- Türen
- Fensterrahmen mit Glasresten
- Kunststoffe
- Papier oder Papieranhaftungen
- Ytong- oder Bimssteine, bzw. Leichtbaustoffe, Kalksandstein
- Strohmatten
- Estrich mit Teeranhaftung
Verwertbare Baumischabfälle
nach AVV 170904
Das darf rein:
- Tapetenreste
- Kabel und Rohre
- Strohmatten und Rabitzdrahtwände
- Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne
- Gips- und Rigipsplatten
- Metalle (Träger, Moniereisen, Heizkörper)
- Fensterrahmen mit Glasresten
- Türen
- Kunststofffolien und Eimer (restentleert)
Das darf NICHT rein:
- Grünabfälle
- Mineralfaserabfälle
- Isolier- und Dämmstoffe
- flüssigen Abfälle
- schadstoffverunreinigtes und belastetes Material (z.B. Eternitplatten, Asbestabfälle, Batterien)
- Dachpappe oder Dachpappe Anhaftungen
Baustoffe auf Gipsbasis
nach AVV 170802
Das darf rein:
- Rigipsplatten
- Gipskartonplatten
- Ytongsteine
Das darf NICHT rein:
Gewerbeabfälle
nach AVV 150106
Das darf rein:
Verpackungsmaterialien ohne schädliche Inhalte:
- Folien mit Restanhaftungen
- Kunststoffsäcke und -eimer
- Holzschnittreste
- Styroporbauteile
- Kunststoffrohre
- Umreifungsbänder
- Papiersäcke und Kunststoffe
Das darf NICHT rein:
- Kantinen- und Speiseabfälle
- Farben und Flüssigkeiten
- Grünabfälle
- technische Kunststoffe
- Elektronikschrott
- krankenhausspezifische Abfälle
- Eternitplatten oder andere Sonderabfälle
Gartenabfälle
nach AVV 200201
Das darf rein:
Garten- und Parkabfälle wie
- Laub
- Rasen- und Grünschnitt
- Äste
- Wurzeln
max. Durchmesser von Ästen, Stämmen und Wurzeln: 15 cm, max. Länge: 1 m
Das darf NICHT rein:
Ihr Abfall muss frei von jeder Verunreinigung sein.
Bodenaushub
AVV 200202, max. 10 m³ ohne Analyse
Das darf rein:
Erdreich wie z.B.
- Mutterboden
- Lehm
- Naturkies
Das darf NICHT rein:
- Steine
- Rasenschnitt
- Grasnarbe
- Wurzeln
Altholz A1
nach AVV 150103 unbehandelte Holzabfälle
Das darf rein:
naturbelassenes Holz ohne jegliche Oberflächenbehandlung wie Anstrich, Lasur oder Lackierung:
- Balken
- Bretter
- Furnierholz
- Paletten
- Holzkisten
- Schnittreste
Das darf NICHT rein:
- Türen
- Schaltafeln
- Möbel
- Spanplatten
Altholz A2 und A3
nach AVV 170201
Das darf rein:
neben unbehandeltem Holz dürfen Abbruchhölzer enthalten sein wie:
- Türen
- Schaltafeln
- Möbel
- Spanplatten
Das darf NICHT rein:
mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz wie z.B.
- Bahnschwellen
- Jägerzäune
- Holz aus Dachkonstruktionen
Asbesthaltige Baustoffe
nach AVV 170605
Das darf rein:
Asbestzementabfälle, wie z.B.:
- Plan- und Wellasbestplatten, die zur Dacheindeckung und Isolierung benutzt werden
- Rohre
- Isolierplatten von Fassaden
Wird nur in original Asbest-Säcken angenommen, diese können Sie bei uns erwerben.
Das darf NICHT rein:
Jeglicher andere Abfall.